Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass Physiotherapie grundsätzlich nur ausgeführt werden darf, wenn sie ärztlich verordnet wurde.
Der Arzt entscheidet, ob Behandlungsbedarf besteht.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein oder Sie nach Abschluss einer Behandlungsserie weitere (Folge-)Anwendungen wünschen, so können Sie sich von einem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung schließt der Arzt Kontraindikationen aus und genehmigt somit eine weitere private Behandlung.
2. Empfehlung durch Heilpraktiker
Sie können sich alternativ auch direkt, oder nach bereits abgeschlossener Verordnung, von einem „Heilpraktiker der Physiotherapie“ die notwendige Therapie empfehlen lassen. Für Letzteres steht Ihnen Herr Petzold mit seiner kompetenten Beratung und Diagnostik sehr gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Hierdurch können Sie die Physiotherapie ohne Verordnung weiter fortsetzen.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten als Selbstzahler
Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihre gesetzliche und private Krankenkasse die Behandlung nur teilweise oder gar nicht erstattet und Sie die Therapie gegebenenfalls komplett selbst zahlen müssen. Ob Ihre Krankenkasse einen Teil der auftretenden Kosten erstattet, klären Sie bitte im Vorwege mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab. Eine weitere Möglichkeit der teilweisen Kostenübernahme (bis zu 80 %) kann die Zusatzversicherung darstellen. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Versicherung den Bereich „Heilpraktik“ mit einschließt.
Wichtige organisatorische Hinweise
- Gültigkeit der Verordnung: Bitte achten Sie als gesetzlich versicherter Patient darauf, dass Ihre Verordnung bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist es möglich, einen „Behandlungsbeginn spätestens“ von der Arztpraxis auf die Verordnung eintragen zu lassen. Dies können wir gern für Sie übernehmen.
- Terminabsagen: Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
- Arztsuche: Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie zuständigen Facharzt zu finden.